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Visa - Hinweise für die Russische Föderation

Für Reisen in die Russische Föderation besteht für Bürger der Bundesrepublik Deutschland Visumpflicht. Im Zusammenhang mit Ihrer Reiseanmeldung übernehmen wir gerne für Sie die Beantragung beim zuständigen Konsulat.

Für die Beantragung des russischen Visums benötigen wir die entsprechenden Unterlagen bis spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt !

Visa, die kurzfristiger beantragt werden, sind gegen eine entsprechende Expressgebühr, die die Konsulate erheben möglich. Eine Haftung für die rechtzeitige Erledigung sowie für ein Verlust auf dem Postwege kann Schnieder Reisen - CARA Tours GmbH nicht übernehmen.

Folgende Unterlagen werden zur Visumbeantragung von Ihnen benötigt:

1.     
Ein Original-Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist. Der Reisepass soll mindestens 3 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite beinhalten.

2.
Ein am PC oder mit Schreibmaschine ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Alle Fragen des Visumantrages müssen richtig und vollständig beantwortet sein.

3.
Ein
am Visumantrag festgeklebtes Passbild (keine Ablichtungen), Format 3,5x4,5 cm. Auf dem Visumantrag soll das Foto unbedingt mit Klebstoff und ausschließlich im dafür vorgesehenen Feld befestigt werden. Das Foto soll u.a. nicht früher als 6 Monate vor der Visumbeantragung gemacht werden. Um das Foto auf dem Visumantrag zu befestigen, dürfen Sie nicht Klammern, Heftklammern oder ähnliches nutzen. Die allgemeine Forderungen zu den Fotos, die bei der Visumbeantragung eingereicht werden sollen, entsprechen vollkommen den gleichen Forderungen bei der Beantragung des deutschen biometrischen Reisepasses.
Achtung:   Für mitreisende Kinder, die keinen eigenen Kinderausweis besitzen und älter als 4 Jahre sind, ist ein amtlich eingetragenes Lichtbild im Reisepass des Elternteils erforderlich, in dessen Visum das Kind eingetragen wird sowie ein entsprechender Vermerk im Visumantrag (Punkt 16).

4.
Den Nachweis einer Reisekrankenversicherung von einem in Russland anerkannten deutschen Versicherungsunternehmen.
Als Nachweis der Reisekrankenversicherung werden folgende Unterlagen anerkannt:
- ausgefülltes Formular der Reisekrankenversicherung mit:
   I.    Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft über den eingezahlten Beitrag und die Dauer des Versicherungsschutzes bei jeder Auslandsreise;
   II.   Kopie der Versicherungspolice.

5.
3,50 € in Briefmarken für die Rücksendung Ihres Reisepasses per Einschreiben

Angehörige anderer Nationalitäten erkundigen sich über die aktuellen Einreisebestimmungen bitte bei der zuständigen Botschaft.